Ragnar Solutions GmbH Westliche Gewerbestr. 2, 75015 Bretten-Gölshausen, Deutschland
Stand: Juni 2025
1.1 Diese AGB gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und Leistungen der Ragnar Solutions GmbH („Ragnar“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Ragnar nur an, wenn Ragnar ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.1 Angebote von Ragnar sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Ragnar oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Zeichnungen, Gewichts‑ und Maßangaben sind branchenübliche Näherungswerte, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.1 Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms 2020) zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu bezahlen. Bei Überschreitung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug (§ 286 II BGB); es werden Verzugszinsen nach § 288 II BGB berechnet.
3.3 Aufrechnungs‑ und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4.1 Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
4.2 Höhere Gewalt und andere unverschuldete Hindernisse (u. a. Pandemien, behördliche Maßnahmen, Material‑, Energie‑ oder Personalmangel, Streik, Aussperrung, Transportstörungen) verlängern Lieferfristen angemessen.
4.3 Gerät Ragnar in Verzug, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziff. 9.
5.1 Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware ab Werk auf den Kunden über.
5.2 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über; Lagerkosten trägt der Kunde.
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Ragnar.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Faktura‑Endbetrags an Ragnar ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
7.1 Maßgeblich für die vertragsgemäße Beschaffenheit sind nur die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Eigenschaften sowie ggf. ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z. B. DIN‑Normen, TÜV‑Abnahme).
7.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen (§ 377 HGB) und Mängel schriftlich zu rügen.
7.3 Bei berechtigten Mängeln leistet Ragnar nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen, beim Lieferantenregress (§ 445a BGB) und in den Fällen der Ziff. 9.2.
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Rollcontainer ausschließlich gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung im Katastrophenschutz einzusetzen und das mitgelieferte Handbuch sowie einschlägige Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
9.1 Ragnar haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Weitergehende Schadens‑ oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10.1 Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen, geschäftlichen Informationen vertraulich.
10.2 An Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält Ragnar sämtliche Urheber‑ und gewerblichen Schutzrechte.
Der Kunde hat alle für die Ausfuhr geltenden behördlichen Genehmigungen und gesetzlichen Vorschriften selbst einzuhalten.
Ragnar verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Ragnar in Bretten. Ragnar ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich vorgesehenen möglichst nahekommt.